Themen des GEB

Überlassung der KiTa-Räumlichkeiten im Falle eines Streiks

Für den Falle eines Streiks empfiehlt es sich, in der betroffenen Einrichtung (Kita/Hort) vorab einen Aushang zu machen, ob Betreuungsbedarf während des Streiks besteht und welche Eltern bereit wären, die Kita an diesem Tag zu öffnen.

Wichtig: diejenigen, die an diesem Tage die Kita betreiben, sind versichert. Dem Flyer Versicherung können Interessierte entnehmen, in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht.

Am Tag des Streiks muss von den ehrenamtlich tätigen Eltern das Dokument „Vereinbarung Überlassung Räume“ gegenüber der Einrichtungsleitung unterzeichnet werden.

Die Eltern, deren Kind in der Einrichtung betreut werden soll, müssen das Dokument „Einverständniserklärung“ unterschreiben und die telefonische Erreichbarkeit gewährleisten.