Themen des GEB

Zum Umgang mit Zecken in städtischen Kindertageseinrichtungen

Grundsätzlich stellt die Entfernung einer Zecke eine medizinische Maßnahme im weiteren Sinne und keine Maßnahme der Ersten Hilfe dar. Nach dem Entdecken einer Zecke werden sofort die Eltern verständigt und gebeten, unmittelbar mit dem Kind zum Arzt zu gehen bzw. die Zecke zu entfernen. Sollte dies nicht möglich sein besteht die Möglichkeit, dass auch pädagogische Fachkräfte in städtischen Tageseinrichtungen (Stuttgart) Zecken fachgerecht entfernen können, wenn hierfür eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegt.

 

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für das Entfernen von Zecken durch pädagogische Fachkräfte in städtischen Kindertageseinrichtungen (PDF)