Themen des GEB

Elternbrief des GEB zu den Corona-Maßnahmen

Liebe Eltern der Stuttgarter KiTa- Kinder,

am 15.05.2020 haben Sie von Ihrer Tageseinrichtung für Kinder den Elternbrief der Stadt Stuttgart erhalten. Gefolgt von der „Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung“ am 16.5.2020.

Der Gesamtelternbeirat der städtischen Kitas in Stuttgart begrüßt die lang ersehnte schrittweise Öffnung der Kitas.

Die erweiterte Notbetreuung hat weiter Bestand. Nun soll weiteren Kindern der Besuch der Kita ermöglicht werden. Dies bedeutet eine Ausweitung auf bis zu 50% der Kinder – bezogen auf die in der Betriebserlaubnis (ausgestellt durch das KVJS) genehmigten Gruppengröße einer Einrichtung.

Beispiel:
Besuchten vor der Schließung 100 Kinder die Einrichtung, so können nun bis zu 50 Kinder betreut werden.

Die Betreuung erfolgt weiterhin in festen Gruppen mit festem Personal. Personalmangel und/oder fehlende Räume können dazu führen, dass weniger Kinder als zur Betreuung gemeldet angenommen werden.

Es kann nicht garantiert werden, dass die Kinder von ihren Bezugserzieher*innen betreut werden. Dies kann besonders bei Kleinkindern problematisch werden. Eine Eingewöhnung unter diesen
erschwerten Bedingungen findet derzeit nicht statt.

Durch die Priorisierung der Voraussetzungen zur Betreuung wird eine Zusage für einen Notbetreuungsplatz nur unter Vorbehalt erfolgen können. Eine Bedarfsmeldung mit höherer Priorisierung kann zum Verlust des persönlichen Notbetreuungsplatzes führen. Ebenso kann zum Verlust führen, wenn die Fortführung der Notbetreuung sich als nicht förderlich erweist (z.B. Kind weint ständig, lässt sich nicht beruhigen).

Der GEB befürwortet die Anerkennung, dass eine Kinderbetreuung mit gleichzeitiger Arbeit im Homeoffice nicht vereinbar ist.

In der Stellungnahme des GEB zum Elternbrief der Stadt Stuttgart vom 15.05.2020 haben wir dem Jugendamt eine Rückmeldung mit Forderungen übermittelt. Für die konkreten Forderungen verweisen wir unser Schreiben vom 18.5.2020:

Es ist ärgerlich, dass die zum 18.5.2020 angekündigte erweiterte Betreuung erst zum 25.5.2020 umgesetzt wird. Aus Sicht des GEB wird ein konkreter Zeitplan für weiteren Öffnungen der Tageseinrichtungen für Kinder benötigt – vergleichbar dem Plan für Schulen. Diese Forderung ist an das Land Baden-Württemberg zu stellen. Dies erfolgt aus organisatorischen Gründen durch den Landeselternbeirat.