Themen des GEB

Elternbrief vom 26.06.2020 zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“

Liebe Eltern,

anlässlich des Elternbriefes des Jugendamts vom 17.06.2020 möchten wir uns ebenfalls an Sie wenden. Wir freuen uns sehr, dass ab dem 29.06.2020 der „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen der Kindertagesstätten“ wieder aufgenommen werden soll. Wir als Gesamtelternbeirat begrüßen dies und erhoffen uns einen Schritt zurück in einen Kita- Alltag für alle Kinder. Allerdings gelten in der jetzigen Zeit noch einige Einschränkungen zum Gesundheitsschutz der Kinder und der MitarbeiterInnen. Zwar darf das Abstandsgebot unter den betreuten Kindern entfallen, aber die Erwachsenen sollen weiterhin auf die Einhaltung des Mindestabstands untereinander, zum Beispiel bei der Bring- und Abholsituation, achten. Die Gruppen innerhalb der Kita sollen konstant von denselben MitarbeiterInnen betreut werden, so dass die Springkräfte einzelnen Kitas fest zugeordnet werden und eben nicht mehr flexibel in mehreren Einrichtungen einsetzbar sind. Folglich kann auch die Erkrankung nur einer Mitarbeiterin zur temporären Schließung oder Verkleinerung der Gruppe führen, da kein Personalersatz möglich ist. Die Kita-Gruppen sollen weiterhin sowohl räumlich als auch zeitlich getrennt werden. Das heißt, die Gruppen sollen nicht zusammen im Außenbereich spielen oder gemeinsam essen. Auch die Bring- und Abholsituation der einzelnen Gruppen soll zeitlich und/oder räumlich getrennt werden. Über den genauen Ablauf wird Sie Ihre Einrichtung informieren. Die bisherigen Einschränkungen der Notbetreuung bezüglich der Gruppengrößen und der eingeschränkten Öffnungszeiten entfallen. Es ist aber damit zu rechnen, dass ein Teil der MitarbeiterInnen aufgrund einer individuellen Gesundheitsgefährdung nicht für die pädagogische Arbeit zur Verfügung steht. Daher ist auch ein Unterschreiten des Mindestpersonalschlüssels um bis zu 20% ausdrücklich erlaubt. Zudem
wird erhöhter Personalausfall mit weniger qualifizierten Zusatzkräften (zum Beispiel Azubis, FSJler) kompensiert. Es wird vorrangig die verlässliche Betreuung der Kinder in den Kernzeiten organisiert. Daher rechnen wir mit Einschränkungen bis hin zum Ausfall der Früh- und Spätbetreuung. Für den Gesundheitsschutz aller Beteiligten dürfen nur gesunde Kinder aus Haushalten, in denen niemand Krankheitszeichen (Husten, Riech- /Geschmacksstörungen, Fieber) zeigt, in die Kita gebracht werden.
Sollte eine Corona-Infektion auftreten, so wird die Gruppe oder sogar die gesamte Einrichtung geschlossen und alle betroffenen Familien und Mitarbeiter müssen in eine 14-tägige häusliche Quarantäne.

Die jetzt veröffentliche Verordnung des Landes gilt bis Ende des Kita-Jahres 2020/2021, sofern nicht wieder Einschränkungen zwingend nötig werden. Allerdings werden wir uns für eine weitere
Normalisierung des Kitabetriebs und die Aufrechterhaltung der pädagogischen Qualität unter Wahrung des Gesundheitsschutzes aller Beteiligten einsetzen.

Der Gesamtelternbeirat wird sich selbstverständlich in naher Zukunft mit einer Stellungnahme und weiteren Forderungen an das Jugendamt wenden, um mehr Transparenz zu erzielen und weitere Maßnahmen anzustoßen.

Bleiben Sie gesund, wir wünschen viel Kraft und Zuversicht,

Ihr Gesamtelternbeirat