Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben am 31. Juli 2020 eine Handreichung zum Umgang mit Schnupfensymptomen in Kindertageseinrichtungen Baden-Württembergs veröffentlicht.
Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg (LEBK-BW) hatte sich im Vorfeld bei der Landesregierung für eine Klärung gegensätzlicher Regelungen stark gemacht, da die Verunsicherung bei den Einrichtungen und den Eltern regelmäßig zum Ausschluss von Kindern mit typischen Schnupfensymptomen geführt hatte.
„Die Puffer der Familien sind weitgehend aufgebraucht. Wenn Familien nach vier Monaten Lockdown wegen eines Schnupfens ihrer Kinder und widersprüchlichen Regelungen zu Hause bleiben müssen, dann geht das an die Substanz“, so die Elternvertreter*innen.
Die neue Handreichung enthält verbindliche Regelungen, wann Kinder künftig von der Betreuung ausgeschlossen sind und unter welchen Bedingungen sie eine Kindertageseinrichtung besuchen dürfen.