Themen des GEB

Informationen zum Rechtsanspruch U3

Liebe Eltern,

Ab August 2013 wird der Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung der unter 3 jährigen gültig.

Wir haben für Sie ein paar Informationen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen sich zurecht zu finden.

Einen Link auf die Seite der Stadt Stuttgart mit den Kontaktdaten um den Anspruch im ersten Schritt geltend zu machen sowie einen weiteren Link zu einem Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.

Sie sollten sich in jedem Fall bewusst sein, das es nicht damit getan ist den Rechtsanspruch im Jugendamt geltend zu machen. Erst auf den dann vom Jugendamt erteilten Bescheid können Sie Rechtsmittel einwenden. Es ist zu empfehlen sich an eine Rechtsberatung zu wenden.

Lassen Sie Ihr Kind weiterhin auf den Wartelisten in den Kindergärten angemeldet.