Liebe Eltern,
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich auf einen Lockdown ab dem 16. Dezember verständigt. Für Baden-Württemberg bedeutet das, dass ab Mittwoch, den 16. Dezember alle Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege bis einschließlich 10. Januar 2021 für den Regelbetrieb geschlossen werden.
Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet.
Zu Einzelheiten erwarten wir in den nächsten Tagen weitere Informationen des Jugendamts die wir an dieser Stelle veröffentlichen werden.
Bleiben Sie gesund,
Gez. Der Gesamtelternbeirat der städtischen Kindertageseinrichtungen, Horte und Schülerhäuser in Stuttgart