Liebe Eltern,
liebe Elternbeiräte,
die Landeshauptstadt Stuttgart plant eine Änderung der Satzung für städtische KiTas, die am 16.05.2024 im Gemeinderat beschlossen werden soll.
Da unsere Bedenken bezüglich der Umsetzung bei VÖ-Zeiten weder nach einer schriftlichen noch nach einer mündlichen Anhörung ausgeräumt und eingearbeitet werden konnten, hoffen wir nun, dass sich der Gemeinderat unserer Argumente annimmt und auf eine angepasste Version der Satzungsänderung hinwirkt.
Unsere Kernforderungen sind:
- Streichung des geplanten Satzes „Bei Änderungen der Betreuungsangebote“ in §7 Abs. 3
- Zumindest jedoch die Aufschiebung der Satzungsänderung, bis Qualitätsstandards beschrieben und sichergestellt sind und die Stadt ihrer vertraglichen Verpflichtungen zur Erbringung der bereits zugesagten GT-Plätzen nachkommt, mindestens durch VÖ + geeignete Alternativangebote
- Bestandsschutz für alle bestehenden GT-Verträge und weiterhin Angebote von GT-Plätzen
- garantierte qualitative frühkindliche Bildung für alle (!) Kinder während der VÖ-Zeiten
- Ausarbeitung von Alternativkonzepten zur Sicherstellung einer Betreuung im Rahmen eines GT-Angebots bzw. Früh- und Spätbetreuung – auch im Falle von Schließungen wegen Personalmangel, Krankheit, Streik o. Ä.
- Einen schriftlichen standardisierten Prozess für den Fall der Kündigung/Wechsel/Änderung der Betreuungsform durch die Trägerin zum „Schutz des Kindes“ unter Wahrung des Diskriminierungsschutzes und Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung insbesondere für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (siehe Verpflichtung der Trägerin durch die Leitlinie „Kita für alle“). Ein solcher Prozess liegt auch bei der derzeitigen Satzungsfassung nicht vor
Die vollständige Stellungnahme findet ihr hier: Stellungnahme zur Satzungsänderung (Stand 01.05.2024)
Euer
Gesamtelternbeirat der städtischen Kindertageseinrichtungen, Schülerhäuser und Horte in Stuttgart