Themen des GEB

Stellungnahme des GEB zur erneuten Notbetreuung in den Kitas in Stuttgart

Noch ein Kita-Lockdown?!

Wie oft noch? Wie lange geht es diesmal? Wer bezahlt was?

Und wieder sind die Bedingungen völlig unklar!

Noch einmal wird die Hauptarbeit der Pandemiebekämpfung durch Kontaktreduktion auf die Eltern abgewälzt. Aber wieder wird diese Arbeit nicht gewürdigt und die Stadt Stuttgart spricht den Eltern sogar noch das Misstrauen aus. Wie im Weihnachts-Lockdown müssen die Eltern für eine Notbetreuung ihrer Kinder in den Kitas eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers mit genauen Arbeitszeiten vorlegen. Die bereits Vorliegende wird nicht mehr anerkannt. Obwohl das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg dies aktuell wieder nicht vorsieht!

Erstaunlicherweise konnte es nicht im Voraus geklärt werden, ob Eltern, die komplett auf eine Betreuung ihres Kindes verzichten müssen, von den Gebühren befreit werden können. Nachdem wir auf unsere letzte Stellungnahme zur Gemeindedrucksache GRDrs 22/2021 keinerlei Rückmeldung von offizieller Seite erhalten haben, müssen wir davon ausgehen, dass die Notbetreuung erneut pauschal statt zumindest tageweise abgerechnet wird. Daher sollte es nicht verwundern, wenn die Eltern die Notbetreuungsmöglichkeiten voll ausschöpfen werden.

Wir fordern daher weiterhin mit Nachdruck, dass die Notbetreuung zumindest im dritten Lockdown tageweise abgerechnet wird, um den Beitrag der Eltern zur Pandemiebekämpfung zu würdigen.

Denn je weniger Kinder in der Notbetreuung sind, desto effektiver ist die Wirkung der Kita-Schließung und desto schneller können wieder alle Kinder an der frühkindlichen Bildung teilhaben.