Der GEB der städtischen Kitas verurteilt die pauschale Abrechnung der Gebühren für die Notbetreuung in den Monaten Januar und Februar 2021 scharf. Die Eltern wurden vom Träger und in der Öffentlichkeit aufgefordert, die Notbetreuungszeiten so kurz wie möglich zu halten, um das Infektionsrisiko zu minimieren. In den Arbeitgeberbescheinigungen für die Gewährung der Notbetreuung waren hierfür auch die Tage und Kernarbeitszeiten zu bestätigen. Alle Einrichtungen mussten aus Infektionsgründen die tatsächliche Anwesenheit der Kinder dokumentieren.
Daher stößt es jetzt auf umso größeres Unverständnis der Eltern, dass ihr Beitrag nicht gewürdigt und die Notbetreuung pauschal unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme abgerechnet wird. Das betrifft sogar die Essensbeiträge.
Während der ersten Notbetreuung im Frühling 2020 war es der Verwaltung sehr wohl möglich, tageweise abzurechnen. Auch die anderen Kita-Träger in Stuttgart werden die Notbetreuung tageweise abrechnen.
Bei einer erneuten Kitaschließung wird die Unterstützung der Eltern wieder erwartet, daher sollten die Eltern nicht so vor den Kopf gestoßen werden. Denn wenn die Eltern davon ausgehen müssen, dass sie eine etwaige Notbetreuung pauschal bezahlen müssen, werden sie die Betreuungsmöglichkeit voll ausschöpfen.
Wir fordern den Gemeinderat daher auf, die getroffene Entscheidung zu revidieren und die Notbetreuung sowohl rückwirkend als auch in Zukunft tageweise abzurechnen. Bei der Prüfung dieses Beschlusses sollte über einen Beitragserlass für Eltern, die auch im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ihre Kinder selbst betreuen, erörtert werden. Dies entlastet die durch Fachkräftemangel massiv belasteten Kitas und dient auch dem Infektionsschutz.
Mit freundlichen Grüßen, der Gesamtelternbeirat der städtischen Kindertagesstätten, Schülerhäuser und Horte