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Weihnachtslockdown wird zum Winterlockdown (Update vom 11.01.21)

Liebe Eltern,

Der Lockdown geht in die Verlängerung -bis mindestens 31.01.2021. Die KiTas und Schulen könnten nach Ansicht der Landesregierung frühestens am 18.01.2021 wieder geöffnet werden, sofern es die Infektionslage zulässt.

Das Jugendamt verlängert die angebotene Notbetreuung entsprechend. Unten finden Sie dazu das Schreiben des Ministerialdirektors im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und die Anlage mit Orientierungshilfen zur Notbetreuung an den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

Allerdings verlangt das Jugendamt für die Anmeldung in der Notbetreuung entgegen der Empfehlung des Kultusministeriums für die Stuttgarter KiTas eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung. Es bittet darum, wenn immer möglich, die Kinder zuhause zu betreuen, um die Kontakte insgesamt zu begrenzen. Bilden Sie Betreuungsgemeinschaften mit einer festen Partner-Familie, das ist in Baden-Württemberg ausdrücklich erlaubt.

Wie und ob am 18.01.2021 die KiTas, Horte und Schülerhäuser wieder regulär öffnen können, ist nicht geklärt. Dazu schreibt das Staatsministerium auf der Webseite: „Im Interesse der Kinder würden wir Kitas und Grundschulen gerne bereits ab dem 18. Januar 2021 wieder öffnen – doch garantieren können wir es heute noch nicht. Dazu brauchen wir belastbarere Zahlen über die Infektionslage, die heute noch nicht vorliegen. Deshalb wird die Landesregierung diese Entscheidung erst am kommenden Donnerstag, den 14. Januar 2021 treffen, wenn belastbarere Zahlen vorliegen. Dabei gilt: Nur wenn sich die Tendenz abzeichnet, dass die Infektionszahlen fallen, können Kitas und Grundschulen wieder öffnen“.

Wir erwarten, dass die Landesregierung ihre Kriterien für eine Öffnung der Kindertagespflege und Schulen zeitnah festlegt und kommuniziert.

Bleiben Sie gesund,

Gez.
Der Gesamtelternbeirat

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf der Webseite des Staatsministeriums