Themen des GEB

Wiedereinführung einer Testpflicht in Kindertageseinrichtungen u. a.

Die dringende Empfehlung der Landeshauptstadt Stuttgart zum regelmäßigen Testen für Kinder ab 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen ist durch eine Allgemeinverfügung zur Wiedereinführung einer Testpflicht ersetzt worden.

Die Testung muss zweimal pro Woche durchgeführt werden. Der Nachweis kann danach u. a. durch die Teilnahme an Testangeboten der Einrichtungen oder durch Eigenbescheinigung der Erziehungsberechtigten nach ordnungsgemäß durchgeführtem COVID-19-Schnelltest erbracht werden.

Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung sind bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Mehr dazu findet Ihr auf der Corona-Sonderseite der Stadt Stuttgart:
https://www.stuttgart.de/pressemitteilungen/2021/november/coronavirus-stadt-fuehrt-testpflicht-wieder-ein-betrieb-von-kitas-und-kindertagespflege-soll-gesichert-werden-inzidenz-auf-hoechststand.php