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SARS-Cov-2

Offener Brief an Politik, Verwaltung und Gesellschaft

Liebe Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung,
liebe Gesellschaft,
liebe Eltern,

die Delta-Variante wird noch im Sommer das Infektionsgeschehen dominieren, eingeschleppt durch Reisen, sowie Großveranstaltungen wie die europaweit ausgetragene Fußball-EM oder die Aufhebung der Home-Office-Pflicht. Freundliche Appelle an die Vernunft der pandemüden Menschen werden nichts nützen. Deshalb fordern wir, dass sich Politik, Verwaltung und Gesellschaft schon heute Gedanken machen, wie der nächsten Welle begegnet werden kann. Mit den Maßnahmen von heute steuern wir die Inzidenzen von übermorgen.

Kinder und Jugendliche haben bisher die Hauptlast getragen. Wochenlange Schließungen der Bildungseinrichtungen, psychosoziale und motorische Entwicklungspausen, Lerndefizite und immer wieder das Gefühl, dass die Schwächsten in der Gesellschaft locker an den Rand gedrängt werden, weil sie sich nicht wehren können. Wir sind nicht länger bereit, unsere Kinder die immer wiederkehrenden Fehler der Entscheider*innen ausbaden zu lassen.

Es wäre fatal, wenn die Test-Strategien jetzt beendet würden. Das regelmäßige Testen ist einer der vielversprechendsten Wege, um Cluster frühzeitig zu entdecken und Maßnahmen zur Abwehr zu ergreifen. Die pauschale Schließung von KiTas und Schulen gehört jedenfalls nicht dazu.

Zu Beginn der Pandemie wurde von den Kindern und Jugendlichen Solidarität mit den gefährdeten Gruppen der Gesellschaft erwartet. Aufgrund fallender Inzidenzen und einer steigenden Impfquote bei Erwachsenen können die Kontaktbeschränkungen in Beruf und Freizeit jetzt sukzessive heruntergefahren werden. Doch können die ungeimpften Kinder und Jugendlichen bei steigenden Inzidenzen auf die gleiche Solidarität der Gesellschaft hoffen?

Daher fordern wir:

  • Frühkindliche Bildung für alle Kinder: alle Kinder müssen uneingeschränkt an frühkindlicher Bildung teilhaben dürfen.
  • Keine einseitigen Maßnahmen zu Lasten der Kinder und ihrer Eltern: KiTa- und Schulschließungen kommen für die Pandemie-Bekämpfung nicht mehr in Frage. Die negativen Folgen für unsere Kinder dadurch sind viel gravierender als alle davon erhofften Effekte.
  • Corona-Teststrategie weiterführen: die Vorteile einer regelmäßigen Testung in allen Bereichen (Beruf, KiTa/Schule, Freizeit, Reisen,…) überwiegen die finanziellen Aufwendungen.
  • Eine beschleunigte Digitalisierung auch für KiTas: unsere Umfrage unter Eltern zu den Erfahrungen in der Notbetreuung hat gezeigt, dass die meisten KiTas weder über die Ausstattung, noch die Kompetenz, Methoden, Kreativität oder Handlungsspielräume (z.B. Datenschutzregeln) zur Aufrechterhaltung des Kontakts zum Kind und seinen Eltern verfügen.

Schließlich geht es uns auch um mehr Gerechtigkeit. Die finanzielle Unterstützung der Wirtschaft in diesen harten Zeiten ist und bleibt notwendig. Wenn aber mit diesem Argument weitere notwendige Ausgaben zur Kompensation bei KiTa- und Schulschließungen erschwert oder verhindert werden, entstehen Ungerechtigkeiten. Daher fordern wir auch die Arbeitgeber dazu auf, kontraproduktive Vorschläge wie das Ende der Home-Office-Pflicht zu unterlassen. Sie werden es sein, die sich in ein paar Jahren darüber beklagen, dass bei Schulabgängern wichtige Kompetenzen fehlen oder das Bildungsniveau deutlich nachgelassen haben wird.

Diese Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und darf nicht zur Spaltung der Gesellschaft oder zu einem Generationenkonflikt führen. Daher fordern wir die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung auf, auch bei den jetzt erfreulich niedrigen Inzidenzen schon zu überlegen und zu planen, wie die nächste Welle zum Schutz unserer ungeimpften Kinder verhindert werden kann! Wir verstehen die Freude über die zurückgewonnene Normalität, aber wir erwarten ein solidarisches Verhalten der Gesellschaft zum Schutz unserer ungeimpften Kinder!

Nach dem Lockdown ist vor dem nächsten Lockdown: Lassen Sie uns jetzt zusammen die nächste Welle proaktiv eindämmen!

Liebe Eltern,
Liebe Elternbeiräte,

Anbei das Protokoll zur öffentlichen Sitzung online am 27.01.2021.

Themen waren:

  • Der GEB stellt sich vor
  • Corona und Kindertagesbetreuung
  • Neue Online-Sprechstunde
  • Bürgerhaushalt
  • Fragen aus der Elternschaft

Erste Online-Sprechstunde

Wir möchten das Format der Videokonferenz auch für die nächste Zeit aufrechtzuerhalten und werden auch weitere Kontaktmöglichkeiten für Eltern und Elternbeiräte im Rahmen einer Online-Sprechstunde anbieten:

Montag, 08.02., 20:00 – 20:45 Uhr
Link zur Online-Sprechstunde mit Webex

Über eine rege Teilnahme freuen wir uns sehr, auch weil wir zum ersten Mal ein neues Format im Austausch mit anderen Eltern ausprobieren können.

Online-Umfrage zur Corona-Notbetreuung

Wir möchten erfahren, wie die Eltern städtischer Kindertageseinrichtungen mit der Umsetzung der Corona-Verordnungen mit und ohne Notbetreuung zurechtkommen und ob die Einrichtungen Kontakt zu den Kindern und Eltern halten.

Dazu erheben wir statistische Daten und stellen Fragen zur Situation Ihrer Kinder und dem Kontakt zwischen den Einrichtungen und Ihnen. Alle Daten werden anonym erfasst und verarbeitet.

Hier geht es zur Online-Umfrage

Herzliche Grüße,

Gez. Der Gesamtelternbeirat der Städtischen Kindertageseinrichtungen, Horte und Schülerhäuser

Liebe Eltern,

anlässlich des Elternbriefes des Jugendamts vom 17.06.2020 möchten wir uns ebenfalls an Sie wenden. Wir freuen uns sehr, dass ab dem 29.06.2020 der „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen der Kindertagesstätten“ wieder aufgenommen werden soll. Wir als Gesamtelternbeirat begrüßen dies und erhoffen uns einen Schritt zurück in einen Kita- Alltag für alle Kinder. Allerdings gelten in der jetzigen Zeit noch einige Einschränkungen zum Gesundheitsschutz der Kinder und der MitarbeiterInnen. Zwar darf das Abstandsgebot unter den betreuten Kindern entfallen, aber die Erwachsenen sollen weiterhin auf die Einhaltung des Mindestabstands untereinander, zum Beispiel bei der Bring- und Abholsituation, achten. Die Gruppen innerhalb der Kita sollen konstant von denselben MitarbeiterInnen betreut werden, so dass die Springkräfte einzelnen Kitas fest zugeordnet werden und eben nicht mehr flexibel in mehreren Einrichtungen einsetzbar sind. Folglich kann auch die Erkrankung nur einer Mitarbeiterin zur temporären Schließung oder Verkleinerung der Gruppe führen, da kein Personalersatz möglich ist. Die Kita-Gruppen sollen weiterhin sowohl räumlich als auch zeitlich getrennt werden. Das heißt, die Gruppen sollen nicht zusammen im Außenbereich spielen oder gemeinsam essen. Auch die Bring- und Abholsituation der einzelnen Gruppen soll zeitlich und/oder räumlich getrennt werden. Über den genauen Ablauf wird Sie Ihre Einrichtung informieren. Die bisherigen Einschränkungen der Notbetreuung bezüglich der Gruppengrößen und der eingeschränkten Öffnungszeiten entfallen. Es ist aber damit zu rechnen, dass ein Teil der MitarbeiterInnen aufgrund einer individuellen Gesundheitsgefährdung nicht für die pädagogische Arbeit zur Verfügung steht. Daher ist auch ein Unterschreiten des Mindestpersonalschlüssels um bis zu 20% ausdrücklich erlaubt. Zudem
wird erhöhter Personalausfall mit weniger qualifizierten Zusatzkräften (zum Beispiel Azubis, FSJler) kompensiert. Es wird vorrangig die verlässliche Betreuung der Kinder in den Kernzeiten organisiert. Daher rechnen wir mit Einschränkungen bis hin zum Ausfall der Früh- und Spätbetreuung. Für den Gesundheitsschutz aller Beteiligten dürfen nur gesunde Kinder aus Haushalten, in denen niemand Krankheitszeichen (Husten, Riech- /Geschmacksstörungen, Fieber) zeigt, in die Kita gebracht werden.
Sollte eine Corona-Infektion auftreten, so wird die Gruppe oder sogar die gesamte Einrichtung geschlossen und alle betroffenen Familien und Mitarbeiter müssen in eine 14-tägige häusliche Quarantäne.

Die jetzt veröffentliche Verordnung des Landes gilt bis Ende des Kita-Jahres 2020/2021, sofern nicht wieder Einschränkungen zwingend nötig werden. Allerdings werden wir uns für eine weitere
Normalisierung des Kitabetriebs und die Aufrechterhaltung der pädagogischen Qualität unter Wahrung des Gesundheitsschutzes aller Beteiligten einsetzen.

Der Gesamtelternbeirat wird sich selbstverständlich in naher Zukunft mit einer Stellungnahme und weiteren Forderungen an das Jugendamt wenden, um mehr Transparenz zu erzielen und weitere Maßnahmen anzustoßen.

Bleiben Sie gesund, wir wünschen viel Kraft und Zuversicht,

Ihr Gesamtelternbeirat

Die Landesregierung Baden-Württembergs hat eine Verordnung (CoronaVO) über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 erlassen.

Sie beinhaltet die Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bis mindestens zum Ende der Osterferien am 19. April 2020.

Die Stadt Stuttgart richtet eine Notfallbetreuung an Ganztagsschulen und Kindertageseinrichtungen für Kinder ein, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten.

Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere

  • die in den §§ 2 bis 8 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Kritisverordnung, BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
  • die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung ein-schließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,
  • Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG, soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
  • Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
  • Rundfunk und Presse,
  • Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
  • das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  • Bestatter

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Zur Anmeldung des Betreuungsbedarfs im oben definierten Notfall müssen Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers einholen und der Leitung der Kindertageseinrichtung bzw. der Schule vorlegen, damit Ihr Bedarf erfasst und ein Platz in der Notfallbetreuung zugeteilt werden kann.

Bitte beachten Sie auch, dass die Öffentliche Sitzung des GEB am 01. April 2020 wegen der infektionsschützenden Maßnahmen ausfallen muss.

Link zur Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg zu allen FAQs zum Thema Schul- und KiTa-Schließungen.