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Rechtsanspruch U3

Themen waren u.a.:

  • Politische Positionierung zur Wahl des Gemeinderats 2019
  • Bericht aus der Speiseplan-AG
  • Kooperation Kita/Schule
  • Gebührenerstattung privater Kinderbetreuungskosten
  • Nachwahl in den GEB

In der öffentlichen Sitzung des Gesamtelternbeirats der städtischen Kindertagesstätten am 26.11.2014 berichtete Frau Ehret vom Jobcenter, zum Programm Bildung und Teilhabe, das Kinder in Bildung, sowie gesellschaftlich-kultureller Teilhabe begünstigen soll. Die Präsentation finden Sie auch in unserem Download-Bereich Dokumente.

Rückblickend bis 2012 stellte die Vorsitzende Frau Schneider wesentliche Projekte und Themen des Gesamtelternbeirats der Kindertagesstätten und Horte vor und schloss mit einer Vorschau auf das kommende Jahr. Den Gesamtrückblick finden Sie ebenfalls im Download-Bereich Dokumente.

In einer abschließenden Fragerunde der Elternvertreter und Eltern wurden Fragen zur Kinderbetreuung, Gremienarbeit im GEB, sowie zum drohenden Streik 2015 gestellt.

Protokoll – GEB-Sitzung vom 26.11.2014 (PDF)

Rückblick Gesamtelternbeirat 2012/2013/2014 (PDF)

Bildung und Teilhabe (BuT) Stuttgart (PDF)

Liebe Eltern,

Ab August 2013 wird der Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung der unter 3 jährigen gültig.

Wir haben für Sie ein paar Informationen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen sich zurecht zu finden.

Einen Link auf die Seite der Stadt Stuttgart mit den Kontaktdaten um den Anspruch im ersten Schritt geltend zu machen sowie einen weiteren Link zu einem Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.

Sie sollten sich in jedem Fall bewusst sein, das es nicht damit getan ist den Rechtsanspruch im Jugendamt geltend zu machen. Erst auf den dann vom Jugendamt erteilten Bescheid können Sie Rechtsmittel einwenden. Es ist zu empfehlen sich an eine Rechtsberatung zu wenden.

Lassen Sie Ihr Kind weiterhin auf den Wartelisten in den Kindergärten angemeldet.